Stand des UVP Verfahrens
Für das Projekt Ausbau Kraftwerk Kaunertal dauert das Umweltverträglicheitsprüfungsverfahren (UVP Verfahren) schon mehr als 10 Jahre. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, wo wir zur Zeit stehen.
Die TIWAG hat den Genehmigungsantrag im Jahr 2012 gestellt und die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), also die Projektunterlagen, bei der Tiroler Landesregierung eingereicht . Daraufhin wurden die Unterlagen zum ersten Mal geprüft, 2013 hat die Behörde der TIWAG dann den ersten Verbesserungsauftrag erteilt (1).
2015 reichte die TIWAG die überarbeiteten Unterlagen erneut zur Prüfung ein (2).
Gleichzeitig liefen Widerstreitverfahren mit der Gemeinde Sölden, die an der Venter Ache und an der Gurgler Ache jeweils ein eigenes Wasserkraftwerk beantragt hatte. 2014 gewann Sölden das Widerstreitverfahren um das Kraftwerk an der Gurgler Ache, woraufhin 2017 das Projekt Ausbau Kraftwerk Kaunertal von der Behörde eingeschränkt wurde (3). Die TIWAG musste die Wassermenge anpassen, die an der Wasserfassung Gurgler Ache eingezogen werden soll.
2019 bekam das geplante KW Gurgler Ache einen negativen Wasserrechtsbescheid, die Gemeinde Sölden legte dagegen beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein (4).
2022 verlor Sölden das Widerstreitverfahren um das Wasser der Venter Ache und das UVP Verfahren, das auf Antrag der TIWAG 2017 pausiert worden war, wurde 2023 wieder aufgenommen (5). Im Februar 2023 reichte die TIWAG das Projekt zum 4. Mal zur Prüfung beim Land ein, und erhielt im Juli wieder einen Verbesserungsauftrag (6). Es muss in 29 von 45 Fachbereichen nachgearbeitet werden, u.a. wurde der Klimawandel nicht genügend berücksichtigt und es muss ein geologisches Gutachten erstellt werden (6)(7). Die TIWAG hat bis Ende Oktober 2024 Zeit, die Änderungen einzureichen. Das ist die 4. Revision, also insgesamt schon die 5. Einreichung.
Danach werden die Unterlagen erneut von den Landesgutachtern geprüft. Falls die Behörde die Unterlagen als vollständig ansieht, folgt die „öffentliche Auflage“ der Unterlagen und das UVP-Verfahren geht in eine neue Phase. Für 6 Wochen kann dann einsicht in die Projektunterlagen genommen werden, außerdem startet eine 6-wöchige Frist, in der sich Bürgerinitiativen bilden können und in der Umweltorganisationen, betroffene Gemeinden und die Bürgerinitiativen Stellungnahmen und Einwände einbringen können (8).
Leider geht es im öffentlichen Teil der UVP eigentlich schon nicht mehr darum, ob das Projekt gebaut wird, sondern nur noch um Änderungen und Ausgleichsmaßnahmen.
Quellen und Links
- https://www.wwf.at/vernichtendes-urteil-fuer-kaunertal-kraftwerk-uvp-behoerde-sagt-nein/
- https://www.tiwag.at/unternehmen/unsere-kraftwerke/ausbauvorhaben/ausbau-kaunertal/
- https://www.eisenberger.eu/wp-content/uploads/2022/06/Eisenberger-Solden-fordert-Stopp-fur-Kaunertal-UVP-Tiroler-Tageszeitung-24.08.2019.pdf
- https://www.tt.com/artikel/16336464/beschwerde-gegen-bescheid-zur-gurgler-ache-liegt-vor
- https://www.dolomitenstadt.at/2022/11/15/streit-um-wasser-nach-jahren-zugunsten-der-tiwag-entschieden/
- https://tirol.orf.at/stories/3217295/
- https://tirol.orf.at/stories/3231255/
- https://www.oekobuero.at/files/96/br_53_update_informationstextuvp_2023.pdf