UVP Ausbau Kraftwerk Kaunertal Teil 1 startet
Info Abend zum UVP Verfahren | Ried im Oberinntal
Ihr möchtet wissen, wie das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren abläuft, euch selber einbringen oder uns unterstützen? Ihr wohnt nah am Projektgebiet, der Baustelle oder den Zufahrtsstraßen und denkt ihr könntet evtl. Parteistellung als Nachbar:in bekommen? Oder ihr kennt jemanden, auf den/die das zutrifft? Ihr möchtet eine Bürgerinitiative in einer der Standortgemeinden gründen? Kommt vorbei:
Donnerstag, 28. August 2025 um 19:00 Uhr
Neue Mittelschule Prutz-Ried
Ried i.O. 170 | Ried im Oberinntal
Wir reden darüber, wie das jetzt abläuft, was zu tun ist, wie ihr euch einbringen könnt und beantworten gern all eure Fragen. Wir freuen uns auf euch!
Öffentliche Auflage der UVP Unterlagen zu Projekt Teil 1 – Speicher Platzertal und Pumpspeicher Versetz
Am 14. Juli 2025 wurden die Unterlagen zum ersten Teil des Projekts Ausbau Kraftwerk Kaunertal „öffentlich aufgelegt“. Das bedeutet erstens, der öffentliche Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekt Teil 1 Speicher Platzertal und Pumpspeicher Versetz startet heute. Das bedeutet zweitens, heute beginnt die Frist, um Bürgerinitiativen zu gründen und um Stellungnahmen einzusenden.
Die Auflagefrist ist 14. Juli – 12. September 2025.
„Jedermann“ kann eine Stellungnahme an das Land schicken
Bis zum 12. September können schriftliche Stellungnahmen zu den Plänen an die Behörde geschickt werden. Das dürfen alle – alle natürlichen und juristischen Personen, also z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände und Firmen. Und „jedermann“ kann natürlich auch eine Frau sein. Diese Stellungnahmen dürfen von der Umweltverträglichkeitserklärung selbst handeln, oder allgemein den „Verfahrensteil 1“ betreffen, also Speicher Platzertal und Pumpspeicher Versetz und alles, was damit zusammenhängt. Schreibt auf, wie ihr (oder euer Verein, eure Firma, …) direkt negativ vom Projekt betroffen seid. Zwar bekommt man keine Parteistellung im Verfahren durch Einsenden so einer Stellungnahme. Es ist aber trotzdem für das Verfahren sehr wertvoll, wenn sich alle, die Bedenken haben, zu Wort melden. Damit wir sichtbar, welche breiten Konsequenzen das Projekt für die Tiroler Gesellschaft hätte.
Hier findet ihr eine Checkliste, um euch den Start zu erleichtern.
Jetzt müssen sich Bürgerinitiativen gründen
Die Gemeinden Fendels, Kaunertal, Pfunds, Tösens und Prutz sind direkt vom Projekt betroffen (Standortgemeinden), hier können sich während der Auflagefrist Bürgerinitiativen bilden. Dafür braucht es:
- Eine Stellungnahme, die alle Themen abdeckt, die später in den Einwendungen behandelt werden sollen.
- Mindestens 200 Unterschriften aus der Gemeinde und Nachbargemeinde zu genau dieser Stellungnahme.
- Nach Erhalt der Parteistellung detaillierte Einwendungen gegen das Projekt.
Hier findet ihr eine genaue Anleitung vom Ökobüro, was für das Gründen einer Bürgerinitiative zu beachten ist – sie ist sehr hilfreich.
Parteistellung, wenn man dicht am Projekt wohnt – Nachbar:innen
Wenn man in der Nähe des Projektes wohnt, kann man auch Parteistellung bekommen. Dafür muss man begründen, welche persönlichen Nachteile man vom Projekt oder der Baustelle hätte, wie man belästigt oder gefährdet wird. Das kann zum Beispiel sein: Belastung durch Lärm, Verkehr oder Staub, oder eben Sicherheitsbedenken. Hierfür muss man auch innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme abgeben. Sie muss enthalten:
- Ausdrücklich sagen, dass man Parteistellung als Nachbar:in haben möchte
- Genau angeben, welches Grundstück betroffen ist und wo das liegt, relativ zu den relevanten Teilen des Projektes (oder der Baustelle)
- Genau erklären, wodurch und wie man persönlich betroffen wäre
Hier findet ihr eine Vorlage für die Stellungnahme als Nachbar:in, die ihr verwenden und anpassen könnt.
Wo gibt es die Unterlagen?
Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE, also ein Großteil der Projektunterlagen) sowie das Edikt (die offizielle Info das es jetzt losgeht und was unsere Rechte sind) und ein paar weitere Unterlagen findet ihr als Kundmachung beim Land Tirol zum Download:
Zusätzlich lohnt es sich, dieses PDF herunterzuladen – mit diesem könnt ihr einfacher durch die Unterlagen navigieren. Wenn ihr Probleme damit habt, meldet euch gern bei uns!
Hier ist außerdem das Edikt, in dem auch das wichtigste in Bürokratiesprache zusammengefasst ist:
Stellungnahmen wohin schicken?
Per Post an: Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Oder per E-Mail an: umweltschutz@tirol.gv.at
Den Empfang bestätigen lassen.
Eine Kopie gern separat per E-Mail an uns, wir veröffentlichen die Stellungnahme dann auf unserer Website.
Die Öffentlichkeit sind wir alle!
Lasst euch nicht davon abschrecken, dass das Projekt jetzt „im Verfahren“ ist. Die Öffentlichkeit sind wir alle und dieser Beteiligungsprozess ist für uns. Es ist wichtig, dass jede und jeder seine Rechte nutzt, gerade weil ÖVP und TIWAG alles daran setzen, das zu verhindern.
Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns einfach an info@wet-tirol.at!
Wie kann man noch helfen?
Es kommen auf uns Kosten für Rechtsberatung zu. Je enger wir mit Anwält:innen zusammen arbeiten können, desto besser. Du kannst uns mit einer Spende helfen, die Kosten zu decken.
Falls du selbst dich mit Umweltrecht auskennst, und uns unterstützen möchtest, dann melde dich gern! Wir können jede Hilfe gebrauchen.
Quellen & Links
Kundmachung und Unterlagen, Land Tirol
Infos zu UVP-Verfahren, Ökobüro
Informationstext: Voraussetzungen für die Parteistellung von Bürgerinitiativen im UVP-Verfahren, Ökobüro